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Investor News 2003

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Montag  24. Februar  2003

Bayer verkleinert Konzern-Vorstand

Leverkusen, 24. Februar 2003 - Werner Spinner (54), Mitglied des Vorstands der Bayer AG, wird das Unternehmen aus persönlichen Gründen Ende Februar 2003 verlassen. Der Vorstand der Holding unter der Leitung des Vorsitzenden Werner Wenning soll ab März 2003 von fünf auf vier Mitglieder verkleinert werden.
Der Aufsichtsrat der Bayer AG wird in der kommenden Woche über die vorgesehene Verkleinerung des Vorstands sowie die neue Aufgabenverteilung entscheiden. Finanzvorstand Klaus Kühn soll zusätzlich die Betreuung der Regionen „Europa“ sowie „Regions of the World“ übernehmen. Dr. Udo Oels, zuständig für Innovation, Technologie und Umwelt, soll zukünftig auch die Region „Asien“ im Vorstand vertreten. Dr. Richard Pott soll neben der Verantwortung für Strategie und Personal zusätzlich die Regionenbetreuung für Nord-, Mittel- und Südamerika übertragen bekommen.
Werner Spinner hatte seine Bayer-Karriere 1974 in der Pharma-Stabsabteilung begonnen. Nach verschiedenen Marketing- und Vertriebsaufgaben im In- und Ausland wurde der Diplom-Kaufmann 1994 zum Leiter des damaligen Geschäftsbereichs Consumer Care ernannt, bevor er zum 1. Februar 1998 in den Vorstand berufen wurde.
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Manfred Schneider und Vorstandsvorsitzender Werner Wenning dankten Spinner für die geleistete Arbeit und wünschten ihm für die Zukunft alles Gute.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Presseinformation enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die wir in Berichten an die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (inkl. Form 20-F) beschrieben haben. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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