Funktionsmenü_neu


Hauptnavigation


Sub-Navigation
Klickpfad


Investor News 2003

Zurück zur Übersicht



  PDF / 105 KB sammelnBayerNews_20030302_0056_de.pdf BayerNews_20030302_0056_de.pdf

Sonntag  02. März  2003

Stellungnahme zu aktueller Baycol-Berichterstattung in den Medien:

Bayer: Wir diskutieren unsere Argumente im Gerichtssaal und nicht in der Öffentlichkeit

Leverkusen - In den Vereinigten Staaten hat der erste Prozess im Zusammenhang mit dem freiwillig vom Markt genommenen Bayer-Medikament Baycol / Lipobay begonnen. Wie bei den meisten Produkthaftungs-prozessen in den USA insbesondere im Bereich der Gesundheitsindustrie üblich, ist das öffentliche Interesse an diesen Fällen sehr groß. Dabei nehmen die Berichterstattung über die Argumente der Klägerseite sowie Spekulationen über die Höhe von Schadensersatz breiten Raum ein. Im Mittelpunkt der Spekulationen stehen hierbei auch die möglichen finanziellen Auswirkungen auf das betroffene Unternehmen.
„Mikal Watts, der Anwalt des Klägers im ersten Baycol-Prozeß, wirft mit unrealistischen und haltlosen Zahlen in der Presse um sich, um auf diese Weise Druck auf den Kurs der Bayer-Aktie auszuüben, und uns so zu einem Vergleich zu zwingen“, kommentierte Philip S. Beck, der von Bayer in den USA mit der Führung der Baycol-Prozesse beauftragte Anwalt, am Wochende in der Presse veröffentlichte Spekulationen von Watts.
US-Gerichtsverfahren müssen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des amerikanischen Rechtssystems beurteilt werden. Es wird zunächst der gesamte Rechtsstreit aus der Klägerperspektive verhandelt. Zu Beginn des Prozesses befragt zu erst der Klägeranwalt seine Zeugen und präsentiert vollständig seine Sicht des Falles und seine Beweismittel. Erst danach bekommt der Beklagte Gelegenheit, eigene Zeugen aufzurufen und den Geschworenen die Fakten aus Unternehmenssicht darzulegen. Es ist eine typische Begleiterscheinung von Produkthaftungsprozessen in den USA, dass die Klägerseite versucht, durch gezielte Weitergabe von einzelnen Dokumenten an die Medien die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen und den Druck auf das Unternehmen und das Management weiter zu erhöhen.
Die Lancierung von solchen Dokumenten kommt für Bayer in keiner Weise überraschend, und das Unternehmen geht davon aus, dass die Baycol-Verfahren in den USA auch weiterhin von dieser Art von Prozeßtaktik begleitet werden.
Bayer ist überzeugt, dass das Unternehmen bei der Entwicklung, Vermarktung und der freiwilligen Rücknahme von Baycol verantwortungsvoll und angemessen gehandelt hat. Bayer wird seine Argumente Punkt für Punkt den Richtern und Geschworenen im Gerichtsaal präsentieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Presseinformation enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die wir in Berichten an die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (inkl. Form 20-F) beschrieben haben. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Zurück zur Übersicht

nach oben

Sie verlassen die Website der Bayer AG.

Die Bayer AG ist für den Inhalt der nachfolgenden Website nicht verantwortlich.