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Stellungnahme zu aktueller Baycol-Berichterstattung in den Medien:
Leverkusen - In den Vereinigten Staaten hat der erste Prozess im Zusammenhang
mit dem freiwillig vom Markt genommenen Bayer-Medikament Baycol / Lipobay
begonnen. Wie bei den meisten Produkthaftungs-prozessen in den USA insbesondere
im Bereich der Gesundheitsindustrie üblich, ist das öffentliche Interesse an
diesen Fällen sehr groß. Dabei nehmen die Berichterstattung über die Argumente
der Klägerseite sowie Spekulationen über die Höhe von Schadensersatz breiten
Raum ein. Im Mittelpunkt der Spekulationen stehen hierbei auch die möglichen
finanziellen Auswirkungen auf das betroffene Unternehmen.
„Mikal Watts, der Anwalt des Klägers im ersten Baycol-Prozeß, wirft mit
unrealistischen und haltlosen Zahlen in der Presse um sich, um auf diese Weise
Druck auf den Kurs der Bayer-Aktie auszuüben, und uns so zu einem Vergleich zu
zwingen“, kommentierte Philip S. Beck, der von Bayer in den USA mit der Führung
der Baycol-Prozesse beauftragte Anwalt, am Wochende in der Presse
veröffentlichte Spekulationen von Watts.
US-Gerichtsverfahren müssen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des
amerikanischen Rechtssystems beurteilt werden. Es wird zunächst der gesamte
Rechtsstreit aus der Klägerperspektive verhandelt. Zu Beginn des Prozesses
befragt zu erst der Klägeranwalt seine Zeugen und präsentiert vollständig seine
Sicht des Falles und seine Beweismittel. Erst danach bekommt der Beklagte
Gelegenheit, eigene Zeugen aufzurufen und den Geschworenen die Fakten aus
Unternehmenssicht darzulegen. Es ist eine typische Begleiterscheinung von
Produkthaftungsprozessen in den USA, dass die Klägerseite versucht, durch
gezielte Weitergabe von einzelnen Dokumenten an die Medien die öffentliche
Meinungsbildung zu beeinflussen und den Druck auf das Unternehmen und das
Management weiter zu erhöhen.
Die Lancierung von solchen Dokumenten kommt für Bayer in keiner Weise
überraschend, und das Unternehmen geht davon aus, dass die Baycol-Verfahren in
den USA auch weiterhin von dieser Art von Prozeßtaktik begleitet werden.
Bayer ist überzeugt, dass das Unternehmen bei der Entwicklung, Vermarktung und
der freiwilligen Rücknahme von Baycol verantwortungsvoll und angemessen
gehandelt hat. Bayer wird seine Argumente Punkt für Punkt den Richtern und
Geschworenen im Gerichtsaal präsentieren.
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